Welche Fragen darf der Vermieter dem Mieter stellen ?

Potenzielle Mieter müssen sich vom künftigen Vermieter einige Fragen stellen lassen.

Nicht alle sind jedoch zulässig. Der Vermieter darf Fragen zu Beruf, Arbeitgeber und Einkommen sowie finanzieller Verpflichtungen stellen, um abschätzen zu können, ob die Mietkosten aufgebracht werden können. Außerdem darf er selbstredend erfragen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden. Nicht zulässig sind hingegen alle Fragen, die in die Privatsphäre des Mieters eindringen. Fragen zur Religion oder Nationalität muss jedoch kein Mietinteressent beantworten. Die Familienplanung geht den Vermieter ebenfalls nichts an. Auch über eventuelle Vorstrafen, sowie Mitgliedschaften in Mieterverbänden, Gewerkschaften oder politischen Vereinigungen und Parteien muss niemand Auskunft geben.