Nebenkostenabrechnung nach Auszug aus WG

Hallo!
Mieter A und Mieter B ziehen zusammen in eine Wohnung und eröffnen eine WG. Beide sind nach Mietvertrag Hauptmieter. Jedoch steht nichts von einer Wohngemeinschaft im Vertrag. Mieter A und B teilen sich die Kosten für Kaltmiete und Abschlag für Strom und Gas jeweils zur Hälfte. Nach einiger Zeit verstreiten sich beide und Mieter B möchte ausziehen. Mieter B hat jedoch noch eine 3-monatige Kündigungsfrist. Mieter B zieht trotzdem gleich aus, bezahlt aber Miete + seinen Anteil für Strom, Gas für diese 3 Monate, obwohl er nicht mehr in der Wohnung wohnt und komplett ausgezogen ist.
Einige Monate nach dem Auszug meldet sich Mieter A und möchte von Mieter B eine Nachzahlung der Nebenkosten.

Problem:
Die Nebenkosten betragen ca 1000 Euro (Abschläge abgezogen) für 300 Tage.
Mieter A nutzte die Wohnung 300 Tage,
Mieter B, der ja eher auszog, nutzte die Wohnung 150 Tage.
Jetzt möchte A 500 Euro von B als Nachzahlung.

Darf A nun die vollen 500 Euro von B fordern, obwohl sich dieser während der 150 Tage die Wohnung mit A teilte?
Oder hat A nur Anspruch auf die Hälfte des Geldes,also 250 Euro, da beide die Wohnung in den ersten 150 Tagen zusammen nutzten und für den Rest der Zeit Mieter A alleine wohnte?

Danke für die Hilfe, Gruß