Muss das Aqurium entfernt werden?

Guten Morgen zusammen

Von meinem Vermieter wurde ich aufgefordert,mein Aquarium aus sicherheitstechnischen Gründen zu entfernen, da die Gebäudestatik für diese Last nicht ausreiche.

Das Aquarium ist rechnerisch gesehen,mit seinen 1000 kg, tatsächlich zu schwer.

Nun ist es aber so, dass das Aq bereits seit 14 Monaten dort steht und keinerlei Gebäudeschäden ersichtlich sind.

Nach Auskunft eines befreundeten Statikers sei damit der empirische Nachweis erbracht, dass das Aq nicht zu schwer sei und wenn nach 14 Monaten keine Schäden entstanden sind, dann sind diese auch für die Zukunft nicht mehr zu erwarten.

Die Existenz dieses Aquariums war dem Vermieter bereits seit 6 Monaten bekannt, ohne dass er sicherheitstechnische Bedenken geäußert hätte.
Da ich im August 2008 ein gerichtliches Beweisverfahren, wegen Schimmelschäden,gegen den Vermieter, gegen desssen Willen, eingeleitet habe, vermute ich in der Aquarienangelegenheit eine Willküraktion des Vermieters.

Bei Nichtentfernen des Aquariums hat der Vermieter rechtliche Schritte angedoht.

Wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein?

MfG

Comments :

eine hand wäscht die andere

das mit dem aquarium, 1000l ist kein kleines aquarium, ich hätte Vorher den statiker gefragt, und nicht um auskunft sondern um schriftlichen nachweis gebeten, auch wenn es was kostet. die aussage wenn in 14 monaten nichts passiert kann man es lassen ist gewagt, muss erst was passieren bis regeln eingehalten werden? zu schwer ist zu schwer, und darauf wird sich dein vermieter beruhen, überhaupt nach der schimmelsache....einmal den vermieter verärgern und solche ungefragten aktionen werden aus prinzip verhindert von ihm.
wenn er statische unterlagen bringt, die sagen:zu schwer, dann kannst du das aquarium verabschieden, auch wenn es keine schäden gibt bisher.