Mietrecht
Ein paar Infos zum Mietrecht:
Hausflurreining Mehrfamilienhaus:
Wenn kein Hausmeister für die Reinigung eines Mietshauses verantwortlich ist, muss diese meist von Mietparteien gemeinschaftlich übernommen werden. Diese Regelung führt oft zu Streit zwischen den Nachbarn. Manche Mieter kommen ihren Verpflichtungen nicht nach oder tun dies in den Augen der Nachbarn nicht gründlich genug. Welche Arbeiten wie häufig von den Mietern durchgeführt werden müssen, steht meist in der Hausordnung. Diese ist Bestandteil des Mietvertrags und daher für alle Mieter bindend. Darauf können Nachbarn, die gegen die Hausordnung verstoßen, freundlich hingewiesen werden. Hilft ein Gespräch nicht weiter, kann es sinnvoll sein, den Vermieter mit der Klärung der Angelegenheit zu betrauen.
Wie Warm muß eine Mietwohnung sein ?
Manche Vermieter versuchen, Kosten einzusparen, indem sie die Heizungsanlage ihrer Wohngebäude auf niedrigere Temperaturen einstellen. Dies muss sich kein Mieter gefallen lassen. Zentralheizungen müssen so eingestellt werden, dass in den Wohnungen der Mieter Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden. Nur nachts, in der Regel zwischen 23 und 6 Uhr, dürfen diese Werte unterschritten werden. Werden die vorgegebenen Temperaturen nicht erreicht, muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Tut er dies nicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete um bis zu zwanzig Prozent zu mindern. Komplette Heizungsausfälle bei Minusgraden im Winter berechtigen laut Mietrecht sogar zu einer zeitweiligen Mietminderung von 100 Prozent.
Mietwohnung für gewerbliche Dinge nutzen ?
Viele Menschen arbeiten auch von Zuhause aus und nutzen ihre Wohnung daher auch zu gewerblichen Zwecken. Dies ist nur in gewissem Maße erlaubt, da das deutsche Mietrecht klar zwischen der Vermietung von Wohnräumen und Gewerbeflächen unterscheidet. Die Einrichtung eines Arbeitszimmers oder eines Arbeitsplatzes in einem der anderen Wohnräume ist in der Regel gestattet. Hierfür darf der Vermieter die Zustimmung auch nicht verweigern, wenn er sich im Mietvertrag die Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung vorbehält. Ein Heimbüro ist gestattet, wenn dadurch kein Publikumsverkehr entsteht, durch den andere Mieter belästigt werden könnten.
Außerdem darf der Arbeitsbereich nur einen Teil der Wohnung ausmachen, sie muss hauptsächlich Wohnzwecken dienen.
Darf ein Vermieter dem Mieter Besucher verbieten ?
Jeder Mieter ist berechtigt, zeitweise Besucher bei sich aufzunehmen. Auch wenn Vermieter dies teilweise nicht gerne sehen, darf der Mieter seine Gäste auch mehrere Wochen bei sich beherbergen.
Die Erlaubnis des Vermieters ist hierzu nicht notwendig. Sobald sich der Besucher jedoch amtlich ummeldet oder Klingelschilder angebracht werden, kann von einem herkömmlichen Besuch nicht mehr ausgegangen werden.
In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Mieter wegen vertragswidrigen Gebrauchs abzumahnen und das Mietverhältnis zu kündigen, falls auf die Abmahnung nicht reagiert wird.
Ausnahmen gelten bei der Aufnahme naher Angehöriger. Diese dürfen unbegrenzt in die Mietwohnung aufgenommen werden, so lange dies nicht zu einer Überbelegung führt.