Mietkautionsversicherung ermöglicht Kaution mit einem günstigen Jahresbeitrag zu sichern
Sobald man in eine neue Mietwohnung oder ein Miethaus einzieht, müssen die Mieter eine Kaution bei dem Vermieter hinterlegen.
Da Vermieter in den meisten Fällen bis zu 3 Monatsmieten als Kaution verlangen, kann diese Mietkaution schnell mehrere Hundert Euro umfassen. Mietet sich eine Familie beispielsweise ein Haus, wird schnell eine Mietkaution von 2.400 Euro fällig. Und dieses Geld bleibt dann erst mal bei dem Vermieter. Dieser legt dieses auf ein Sparbuch (es gibt besondere Mietkautionskonten oder Kautionssparbücher) und zahlt nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Kaution wieder aus. Natürlich nur wenn die Mieter keine Schäden an der Mietimmobilie hinterlassen. Ansonsten werden die Schäden mit der Mietkaution repariert und die Differenz ausgezahlt.
Doch viele Mieter haben die Mietkaution überhaupt nicht in voller Höhe mal eben zur Verfügung, so dass dieses ohne Probleme bei dem Vermieter für die gesamte Mietzeit hinterlegt werden kann. Insbesondere junge Familien haben häufig nicht mal eben einige Tausend Euro oder viele Hunderte Euro über um die Mietkaution ohne Probleme zu hinterlegen. Das Geld wird einfach anderweitig (z.B. für die Kinder) benötigt. Mieter die das Geld nicht zur freien Verfügung haben, brauchen nicht für diese einen Kredit aufnehmen oder Ihr normales Girokonto extrem überziehen und die überteuerten Dispozinsen zu zahlen. Es empfiehlt sich in einer solchen Situation eher eine so genannte Mietkautionsversicherung abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft über die Mietkaution welche ein Versicherungsunternehmen für den Mieter gewährleistet. Und eine solche Mietkautionsversicherung ist deutlich günstiger als die Kaution.
Mietkautionsversicherung – Mietkaution gegen einen Jahresbeitrag hinterlegen
Bei einer Mietkautionsversicherung beantragen Mieter eine Bürgschaft von dem entsprechenden Versicherungsunternehmen. Dabei dient die Mietkautionshöhe als den Betrag für den die Versicherung gegenüber dem Vermieter bürgt. Dazu stellt die Mietkautionsversicherung dem Mieter eine Bürgschaftsurkunde aus welche dem Vermieter zu übergeben ist. Dieser hat dann die gleiche Sicherheit wie mit einer Barkaution. Denn die Versicherung zahlt in einem Schadenfall sofort das Geld (maximal in Höhe der abgesicherten Mietkaution) an den Vermieter aus, so dass sein Schaden sofort beglichen werden kann.
Mieter zahlen für eine Mietkautionsversicherung einen vergleichsweise günstigen Jahresbeitrag. So berechnet das Versicherungsunternehmen für Ihre Bürgschaft nur wenige Prozent von der eigentlichen Kautionshöhe, als Versicherungsbeitrag. Bei guten Mietkautionsversicherungen zahlen Mieter etwa 5 bis 6% der Kautionshöhe als Jahresbeitrag. So wird aus einer Kaution von 2.100 Euro, ein Jahresbeitrag von 115 Euro. Das schont die Liquidität des Mieters, da nicht die Kaution aufgebracht werden muss.
Beantragen können Mieter eine solche Mietkautionsversicherung auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter. Dazu müssen die persönlichen Angaben gemacht werden und natürlich die Höhe der abzusichernden Mietkaution. Danach prüft die Versicherung die Bonität des Mieters und versendet bei positiver Prüfung die Bürgschaftsurkunde. Auf die Urkunde haben Mieter ein 14 tägiges Rückgaberecht. Dies ist notwendig, falls der neue Vermieter eine Mietkautionsversicherung nicht akzeptiert.
Mehr Informationen rund um die Mietkautionsversicherung und eine Übersicht der aktuellen Angebote auf dem deutschen Markt bietet die Internetseite www.mietkautionsversicherung.info . Dort werden die Kosten der jeweiligen Anbieter aufgelistet, so dass man sich recht schnell einen Überblick über die jeweiligen Gebühren und Jahreskosten verschaffen kann. Das ist ganz wichtig, da es auch Anbieter gibt die Servicepauschalen jedes Jahr aufs Neue abrechnen. Das muss nicht sein und solche Angebote können sich Mieter ersparen.