Kaution und Drittschuldner
Hallo,
zum Sachverhalt:
Wir haben unserem Vermieter vertragsgemäß eine Kaution überwiesen. Nach Einzug erhielten wir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Drittschuldner und zahlen seitdem die Miete an eine Versicherung.
Wir haben den Vermieter dann mehrfach aufgefordert einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution (Spareinlage / BGB 551, Abs.3, Satz 1) zu erbringen; dieser Nachweis wurde nicht erbracht. Nach gültiger Rechtsprechung können wir die Miete bis zur Höhe der Kaution einbehalten, sofern ein Nachweis nicht erbracht wird.
Ist dieser Grundsatz auch als Drittschuldner anwendbar, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten sind nunmehr gegeben?
Für eine schnelle Antwort wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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