Ist dieser Kündigungsverzicht rechtens?
Ich habe mit dem Vermieter eine Mindestmietzeit von 4 Jahren festgelegt, muss nun aber doch früher raus.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Regelung im Mietvertrag aber tatsächlich rechtlich OK ist und gilt.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"§2 Mietzeit: Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 1. Nov. 2006."
Unter "§3 Miete" steht jedoch noch eine Klausel:
"Der Mieter und der Vermieter verzichten auf die Vetragsdauer von 4 Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Sie sind für den genannten Zeitraum nur zur außerordentlichen Kündigung berechtigt".
FRAGE:
Ist diese Klausel rechtens? Immerhin steht sie unter "Miete" und nicht "Mietzeit", außerdem finde ich, dass sie dem §2 widerspricht. Ich bin mir aber nicht sicher, was rein rechltich nun gilt. Wer kann mir weiterhelfen?