Einbehalt der Kaution für Nebenkostenabrechnung (WG)
Vielleicht wohnen hier ja einige in WGs. Denen wird ja sicher bekannt sein, wie die Rückzahlung der zum Zeitpunkt der Gründung beim Mieter hinterlegten Kaution im Falle einer Bewohnerrotation geregelt wird: Man fordert sie als Abschlag vom Nachmieter. Klare Sache, oder?
Mein Fall sieht jetzt so aus: Mein Vormieter hat auf den Abschlag verzichtet, stattdessen solle ich das Geld (500 Euro) an meinen Mitbewohner zahlen, für zukünftige Betriebskostennachzahlungen. Meinetwegen, dachte ich, wenn die beiden das so untereinander abklären, gut und fein. Jetzt steht mein Auszug bevor, Nachmieter wird gesucht. Problem: Besagter Mitbewohner ist jetzt der Meinung, er dürfe mein Geld als Sicherheit so lange einbehalten, bis alle Betriebskostennachzahlungen (Sprich: Dezember 2009) fällig wurden, da sie ja sonst darauf sitzen bleiben würden. Eine solche Absprache hat zwischen uns allerdings niemals stattgefunden. Natürlich kann ich einfach zu meinem Nachmieter sagen, er soll mir ganz gewöhnlich meinen Abschlag zahlen, aber genauso kann mein Mitbewohner natürlich auf denjenigen einreden und sagen: Nix da, wir regeln das hier anders, die 500 Euro gehen an ihn.
Frage also: Wer ist im Recht? Und was habe ich eigentlich in der Hand?
Danke für jede Hilfe!
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