Das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte. Es ist auf Beschuldigte, die zum Zeitpunkt der Tat vierzehn , aber unter 18 Jahren alt waren (Jugendliche), zwingend anzuwenden.

Darüber hinaus findet es häufig Anwendung auf Beschuldigte, die zum Tatzeitpunkt über 18 aber noch nicht 21 Jahre alt waren ("Heranwachsende"). Insbesondere die Regelung zur Anwendung von

Jugendstrafrecht auf Heranwachsende ist politisch umstritten.
Der das Jugendstrafrecht prägende Erziehungsgedanke trät der Entwicklungsfähigkeit und Prägbarkeit der jungen Beschuldigten Rechnung. Dies hat vielfache Folgen sowohl für die Frage der Rechtsfolgen

einer Straftat als auch für den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
Mehr zum Thema Jungendstrafrecht, incl. Urteile usw. finden Sie auf Jugendstrafrecht .de !